Team

Tagesablauf

Freitagsaktionen & Ferien

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Ernährung

Hausaufgabenbetreuung

Elternarbeit & Kooperationen

Konzept


Unser Konzept

1. Rahmenbedingungen

1.1 Träger


AWO Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aschaffenburg e.V.
Treibgasse 24
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021/28805
Email:geschaeftsstelle@awo-aschaffenburg.de
www.awo-aschaffenburg.de

1.2 Zielgruppe


Im Hort „Wilde Kerle“ werden Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse betreut. Einzugsgebiete sind die Alzenauer Ortsteile Wasserlos und Hörstein, deren entsprechende Sprengelschule die Grundschule Hörstein ist. Ebenfalls können dort mit Gastschulantrag aufgenommene Schulkinder einen Platz bekommen. Unter besonderen Bedingungen und nach Prüfung bieten wir auch Kindern anderer Schulformen Plätze an.

1.3 Anmeldung/Abmeldung


Eine erste Bedarfsanmeldung erfolgt über das Bürgerservice-Portal der Stadt Alzenau. Den genauen Zeitraum für die dortige Eintragung entnehmen die Eltern der Homepage der Stadt Alzenau, der Seite des AWO Kreisverband Aschaffenburg e.V. oder erfragen diesen bei der Hortleitung. Nach der Platzeinteilung findet ein Anmeldegespräch statt. Hier werden die Unterlagen des Betreuungsvertrages besprochen und den Eltern/Erziehungsberechtigten mitgegeben. Diese sollen dann bald möglichst unterschrieben zurückgegeben werden. Grundsätzlich gilt der abgeschlossene Betreuungsvertrag für die gesamte Grundschulzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie Umzug oder Schulwechsel möglich, bedarf der Schriftform und der Zustimmung des Trägers. Der Träger kann bei grobem Verstoß gegen den Vertrag eine Kündigung aussprechen. Bei getrennt lebenden Paaren mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen wir die Unterschrift beider Partner, bei Alleinsorgeberechtigten brauchen wir eine Bestätigung. Bitte sprechen Sie die Hortleitung an.

1.4 Schnuppertage


Um die Räumlichkeiten, den Tagesablauf, die Kinder und das Personal kennenzulernen, bieten wir die Möglichkeit an, vorab einen Tag bei uns zu verbringen. Da wir das Kind an diesem Tag dann auch intensiver begleiten, bitten wir hierfür um eine Terminvereinbarung.

1.5 Gebühren


Der monatliche Beitrag richtet sich nach den gewählten Buchungszeiten. Hinzu wird die monatliche Essenspauschale addiert. Am Schuljahresanfang wird einmalig Spiel-und Materialgeld eingezogen. Die aktuellen Preise sind der Gebührenordnung zu entnehmen. In den Ferien können zusätzliche Kosten für Ausflüge etc. anfallen. In besonderen Fällen übernimmt das Jugendamt des Landkreises Aschaffenburg die Beiträge ganz oder teilweise nach §5 und §6 JWG. Nähere Auskünfte hierzu erfahren Sie bei der Leitung oder beim Träger.

1.6 Öffnungs- und Schließzeiten


Der Hort ist während der Schulzeit von 11 bis 17 Uhr geöffnet, die Betreuung in den Ferien findet von 7:45 Uhr bis 17 Uhr statt.
Entsprechend demFerienplan der Schule, bleibt die Einrichtung die Weihnachtsferien über komplett geschlossen, sowie zwei Wochen während der bayerischen Sommerferien. GenaueDaten, sowie weitere eventuell anfallende Schließtage, werden rechtzeitig bekannt gegeben.

1.7 Aufsicht

Unsere Aufsichtspflicht beginnt, sobald das Kind im Hortgebäude angekommen ist und endet, sobald es von den Eltern/Erziehungsberechtigten oder von dazu schriftlich oder telefonisch bestimmten Dritten abgeholt wird oder alleine nach hause geht. Hierfür benötigen wir eine schriftliche Erklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten melden das kranke Kind sowohl in der Schule, als auch im Hort ab. Meldepflichtige Krankheiten sind unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Falls das Kind unentschuldigt fehlt, erkundigen wir uns nach seinem Verbleib.

1.8 Räume


Im Sommer 2020 ist der Hort in das ehemalige Grundschulgebäude gegenüber dem neuen Schulhaus gezogen. Es gibt 3 Hausaufgabenräume, einen Bauraum, einen Spieleraum mit Leseecke, einen Kreativraum, ein Aktionszimmer, einen Freiraum, eine Küche. Der große Flurbereich, der Eingangsbereich, die sanitären Räume, zwei Personal- und Pausenräume, ein Elternsprechzimmer sowie der große Schulhof runden das großzügige Raumangebot ab und bieten perspektivisch gesehen Platz für bis zu 125 Kinder und entsprechend Personal.

1.9 Personal


Derzeit arbeiten im Hort „Wilde Kerle“ neben der Leitung und Stellvertretung sechs pädagogische Mitarbeitende mit unterschiedlichen Ausbildungen und beruflichen Hintergründen. Drei Küchenkräfte runden die personelle Besetzung ab. Ein Hausmeister und die Reinigungskraft sind über die Stadt Alzenau angestellt.

2. Tagesstruktur


2.1 Tagesablauf während der Schulzeit


11:25 UhrEnde 4. Stunde – Kinder kommen aus der Schule
11:25 Uhr – 12:25 UhrFreispielzeit
12:25 UhrEnde 5. Stunde – Kinder kommen aus der Schule
12:30 Uhr – 13:10 UhrErste Essenszeit
13:10 UhrEnde 6. Stunde – Kinder kommen aus der Schule
13:15 Uhr – 14:15 UhrErste Hausaufgabenzeit
14:15 Uhr – 14:30 UhrAbholen möglich
13:15 Uhr – 14:00 UhrZweite Essenszeit
14:15 Uhr – 15:15 UhrZweite Hausaufgabenzeit
15:15 Uhr – 15:30 UhrAbholen möglich
14:15 Uhr – 15:15 Uhreventuelle (Freitags-)Aktionen in den Gruppen
ab 15:15 UhrFreispielzeit
ab 16:00 Uhr„offenes Abholen“
17:00 UhrHortschluss

2.2 Tagesablauf während der Ferien


07:45UhrBeginn der Bringzeit
09:00 Uhr – 10:00 Uhrgemeinsames Frühstück
10:00 Uhr – 13:00 UhrFreispiel und Ferienprogramm
13:00 Uhr – 14:00UhrMittagessen
14:00 Uhr – 17:00UhrFreispiel und Ferienprogramm
17:00 UhrHortschluss


2.3 Gruppen


Aufgrund der Corona-Pandemie betreuen wir die Kinder nach Möglichkeit altershomogen in ihren Jahrgangsstufen. Sobald es das Infektionsgeschehen in Deutschland wieder zulässt, wird der Hort „Wilde Kerle“ zu einem offenen Raumkonzept und somit freien, durchmischten Gruppen zurückkehren und eine neue Beschreibung hier folgen.

2.4 Hausaufgaben


Wir stellen den Kindern Raum, Platz, zusätzliches Material und vor allem Begleitung der Hausaufgaben zur Verfügung. In den Räumen achten wir auf Ruhe und eine angenehme Lernatmosphäre. Jede Lerngruppe wird von zwei pädagogischen Fachkräften geleitet. So haben Kinder kontinuierliche Ansprechpersonen. Diese sehen Entwicklungen, Stärken, Schwächen und stehen hiermit den Schulkindern, aber auch Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrkräften zielgerichtet zur Seite.
Im Hort achten wir in erster Linie auf Vollständigkeit der Hausaufgaben. Wenn uns beim stichpro-benhaften Überprüfen Fehler auffallen, weisen wir die Kinder daraufhin und erklären einmal kurz. Sollte das Kind nicht alleine auf die Lösung kommen, schreiben wir gegebenenfalls eine Nachricht ins Hausaufgabenheft.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind für den letzten Blick auf die Aufgaben verantwortlich. Ge-machte Fehler und nicht verstandene Hausaufgaben sind auch für die Lehrkräfte von Wichtigkeit, denn nur so erfahren diese den Stand des Kindes und der gesamten Klasse.
Was wird im Hort grundsätzlich nicht gemacht: Gedichte auswendig lernen, lesen, für Arbeiten lernen, Strafarbeiten, Nachholaufgaben, Laufdiktate.
Freitags findet keine Hausaufgabenbetreuung statt.

2.5 Ferien


In den Ferien ticken die Uhren im Hort anders. Es gibt, außer beim Essen, keine vorgeschriebenen Zeiten und vor allem: Es gibt keine Hausaufgaben. So bleibt genug Raum und Möglichkeit am Vormittag und Nachmittag für gezielte Aktionen und Projekte, besondere Kleingruppenarbeiten, Ausflüge, Spaziergänge usw. Hierfür fragen wir die Kinder selbstverständlich nach Wünschen und Ideen und bitten um deren Mithilfe. Gerne können auch Eltern/Erziehungsberechtigte Ideen mit einbringen. Ca. 4 Wochen vor Ferienbeginn erhalten Sie eine Anmeldung dafür. Diese dient der Einrichtung vorrangig zur Übersicht und Personalplanung. Nach 2 Wochen ist der Anmeldezeitraum abgeschlossen und die Feinplanungen gehen in die letzte Runde. Die angemeldeten Kinder erhalten ihr Ferienprogramm rechtzeitig und können so sehen, was wann stattfindet und mitgebracht werden kann/muss usw.
Jeden Ferientag beginnen wir mit einem Frühstück um 9 Uhr. Weitere Kosten für Ausflüge etc. können entstehen.

3. Unsere pädagogische Arbeit

3.1 Unser Auftrag


Festgelegt im SGB VIII §22 haben wir einen Förderauftrag der die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder unter Einbezug ihrer sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung umfasst. Wir vermitteln Werte und Regeln und holen die Kinder individuell ihres Entwicklungsstandes ab. Wir passen Förderung dem Alter, Entwicklungsstand, der Lebenssituation, Herkunft sowie den Interessen und Bedürfnissen des Kindes an. Hierbei ist die Zusammenarbeit von Team, Eltern/Erziehungsberechtigten, Schule und gegebenenfalls sonstigen Kooperationspartnern von großer Bedeutung. Ein Kind ist immer Teil eines oder mehrerer Systeme. Zum Beispiel: Schulklasse, Familie, Fußballteam, Hortgruppe,…
Wir arbeiten familienunterstützend und -ergänzend und ermöglichen den Kindern durch unsere verlässlichen Strukturen, den immer wiederkehrenden Tagesablauf, das bekannte Regelwerk, die konstanten Bezugspersonen, usw. sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.
Um auf diesem Weg eine gute Begleitung zu sein und die Arbeit entsprechend bedürfnisorientiert zu planen, ist das genaue Beobachten der Kinder wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Beobachtungen leiten unser alltägliches Handeln und dienen als Basis für die Entwicklungsgespräche mit Eltern/Erziehungsberechtigten oder im Austausch mit Lehrkräften. Wir haben hierfür einen Bogen erarbeitet, in dem wir mit den Stärken des Kindes beginnen und anschließend schauen, in welchen Bereichen noch Unterstützung benötigt wird, um den nächsten Entwicklungsschritt gut gehen zu können.
Wir bieten den Kindern Raum, Zeit und Material um sich ihre Welt zu gestalten, ihre Erfahrungen zu sammeln, ihre Ideen auszuprobieren, ihre Wünsche zu äußern, ihre Stärken und Schwächen kennen und akzeptieren zu lernen, diese zu fördern und fordern, sich selbst kennen zu lernen, sich aufs Leben vorzubereiten, sich gemeinschaftlich zu organisieren, Entscheidungen mit zu tragen, Erfolg/Misserfolg zu haben, die eigene Meinung kund zu tun und Kritik sowie Frustration kennen zu lernen und aushalten zu können.
Hortarbeit ist die wichtige Begleitung von Bildungs- und Entwicklungsprozessen!

3.2 Unsere Haltung


Wir achten im täglichen Miteinander besonders auf einen wertschätzenden Umgang und auf gewaltfreie Kommunikation. Eine gesunde Streitkultur ist wichtig und gehört zum Zusammenleben. Sie bereitet das Kind aufs Leben in der Gesellschaft vor. Wir begleiten und unterstützen in Konflikt- und Krisensituationen, trösten auch und fangen auf, regen zum Nachdenken an und bieten vor allem einen geschützten Rahmen an. Demokratie, Toleranz, Akzeptanz, Gleichheit, Empathie, Meinungsfreiheit – dies sind nicht nur Worte – im Hort „Wilde Kerle“ werden diese Dinge gelebt. Jedes Kind darf sich bei uns frei entfalten und seine Kindheit genießen. Wir haben uns bewusst gegen festgelegte AGs entschieden. Wir gehen auf die Wünsche der Kinder aktiv ein, denn viel von ihnen haben nach dem Hort oder an den hortfreien Tagen genug volles Programm und Termine, so dass oft einfach nur Ausruhen, da sein und einen Platz haben und das Spielen im Vordergrund stehen.

3.3 Das Spiel


„Denn wenn man genügend spielt, solange man klein ist, dann trägt man Schätze mit sich herum, aus denen man später sein ganzes Leben schöpfen kann.“ Zitat Astrid Lindgren

Das Spiel ist eine Tätigkeit, die für die kindliche Entwicklung von außerordentlicher Bedeutung ist. Kinder setzen sich im Spiel mit ihrer Umwelt auseinander und lernen dabei umfassend. Sie verarbeiten und bearbeiten ihre Wirklichkeit, entwickeln ihre Persönlichkeit, während Spaß und Freude im Vordergrund stehen.
Kinder lernen spielend fürs Leben!

Freispiel bedeutet für die Kinder freie Wahl des Spielortes, der Tätigkeit, der Mitspielenden, des Materials, des Spielverlaufs, der Dauer, des Inhalts, des Zeitpunktes und des Tempos. Individuelle Erfahrungen zu machen steht klar im Vordergrund und führt zu einer immer größer werdenden Selbständigkeit und Selbstbestimmung. Durch gewünschte und gezielte Anleitung unterstützen wir und bieten Hilfe an. Das Leben in einer Gruppe erfordert von jedem einzelnen Kind, sich mit den anderen Gruppenmitgliedern auseinander zu setzen. Es müssen Gruppen- und Spielregeln beachtet werden, die im Zusammenleben wichtig sind:
Rücksicht nehmen, Toleranz üben,Individualität erkennen, teilen und sich durchsetzen. Es schafft vielfältige Möglichkeiten für den Aufbau sozialer Beziehungen und fördert die Kommunikation.

Freispiel bedeutet auch, Zeit zu haben, sich zu „langweilen“.

Dies fördert die Resilienz, Kreativität, Ausgeglichenheit, Ruhe und das Selbstwertgefühl.

3.4 Die Basiskompetenzen


„Ich mag dich so wie du bist. Ich vertraue auf deine Fähigkeiten. Wenn du mich brauchst, bin ich da. Versuch es zunächst einmal selbst.“ Zitat Maria Montessori

Unter Berücksichtigung der Individualität des Kindes bieten wir ein Umfeld an, in dem es sich wohl fühlt und vertrauensvoll entwickeln kann. Für uns ist es wichtig, dass das Kind das Leben im Hort mitgestalten und mitentscheiden und anhand der Bildungs- und Erziehungsziele seine Basiskompetenzen entwickeln und stetig ausbauen kann.
Die Basiskompetenzen sind grundlegende Fertigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale, die dazu dienen mit anderen Kindern und Erwachsenen zu interagieren und sich mit den Gegebenheiten der Umwelt auseinanderzusetzen. Sie stehen immer in Wechselwirkung zueinander. Es können nicht alle Punkte gleichermaßen erreicht werden. Wir begleiten und unterstützen dabei.
Die wichtigsten Kompetenzen sind: personale, soziale und kognitive Kompetenz

3.4.1 Personale Kompetenzen



3.4.2 Soziale Kompetenzen



3.4.3 Kognitive Kompetenzen



3.5 Die Bildungs- und Erziehungsziele


Unser pädagogischer Ansatz richtet sich nach den Prinzipien des Trägers AWO und den im BayKiBiG verankerten Bildungs- und Erziehungszielen.

3.5.1 Wertorientierung, Religion und interkulturelle Erziehung



3.5.2 Emotionale und soziale Beziehungen



3.5.3 Sprachliche Bildung und Förderung



3.5.4 Mathematische Bildung



3.5.5 Naturwissenschaften, Technik, Umwelt



3.5.6. Medienerziehung



3.5.7 Kreative Bildung



3.5.8 Bewegung, Musik, Gesundheit



4. Vernetzung


Ein wesentlicher Bestandteil ist die Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten. In Tür- und Angelgesprächen und Telefonaten werden wechselseitig Informationen ausgetauscht. Die Eltern/Erziehungsberechtigten erklären Situationen, teilen Problematiken mit und sind wichtiger und unabdingbarer Partner in der Begleitung der Kinder. In angebotenen Gesprächen werden, anhand unserer Beobachtungen, die Entwicklung sowie aktuelle Themen besprochen und gemeinsame Ziele vereinbart.
Bei Festen, Feiern und Veranstaltungen können sich Eltern beteiligen und mit einbringen.

Der jährlich neu gewählte Elternbeirat tauscht sich in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Hortsituation und sonstige Themen aus. Gemeinsam mit dem pädagogischen Personal werden z.B. Feste, Feierlichkeiten geplant. Der Elternbeirat ist Sprachrohr und Vertreter der Elternschaft gegenüber Personal und Träger.

In der täglichen Arbeit ist weiterhin die Vernetzung mit der Schule zu nennen. Hort- und Schulleitung tauschen sich regelmäßig über Aktuelles, Stundenplanänderungen, Schulstoff, Klassenentwicklungen usw. aus. Nach Einholen einer Schweigepflichtentbindung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten kann auch individuell mit der entsprechenden Lehrkraft des Kindes auf Themen, Problematiken, Vorkommnisse reagiert werden.
Innerhalb des Trägers ist neben dem stetigen Informationsaustausch betreffend administrativer Angelegenheiten auch der Kontakt zur pädagogischen Leitung zwecks Beratung und Klärung fachlicher Angelegenheiten wichtig.

Mit dem Geschwisterhort in Michelbach, sowie dem ortsansässigen Kindergarten finden gelegentliche Treffen oder Aktionen statt.

Die Vernetzung zu den Behörden gestaltet sich vor allem in Kontakten zur Stadt Alzenau sowie zum Landratsamt Aschaffenburg.

5. Kinderrechte und Kinderschutz


Da auch für Kinder alle Grundrechte gelten, sie zudem besonderen Schutz brauchen, wurden die Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention verankert.

Hier einige Beispiele:
Recht auf Bildung
Recht auf Schutz vor jeglicher Gewalt
Recht auf Gesundheitsfürsorge
Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
Recht auf Betreuung
…und viele mehr.

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit sind verankert in den Empfehlungen des Bayrischen Kinder Bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), im Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan, im Sozialgesetzbuch (Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe), in den Bayrischen Bildungsleitlinien und der UN-Kinderrechtskonvention.
Unser gesetzlicher Auftrag: Auf körperliches und seelisches Wohlbefinden der Kinder zu achten! Kindeswohlgefährdung: im SGB VIII, §8a wird geregelt, dass Mitarbeitende einer pädagogischen Einrichtung, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes, aktiv werden müssen. Es ist eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und eine externe „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuziehen.

Bei generellen Fragen hinsichtlich des Verhaltens des Kindes oder dessen Entwicklung, stehen wir als Erziehungspartner beratend zur Seite. Wir helfen den Eltern und Erziehungsberechtigten geeignete Unterstützungsmöglichkeiten zu finden und stellen bei Bedarf den Kontakt zu Beratungsstellen oder zu konkreten Ansprechpersonen und Diensten her.


Kinderhort Alzenau Hörstein

Leitung: Sandra Wohnsland
hort.hoerstein@awo-aschaffenburg.de
Phone: 06023-947795506023-9477955
Hohe-Mark-Str. 10
63755 Alzenau/Hörstein


Öffnungszeiten:

während der Schulzeit
Mo – Fr 11:00 - 17:00 Uhr
während der Ferien
Mo – Fr 7:45 - 17:00 Uhr


Anmeldung:

Elternbrief Bedarfsanmeldung
Bürgerservice-Portal Alzenau