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Tagesablauf

Freitagsaktionen & Ferien

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Ernährung

Hausaufgabenbetreuung

Elternarbeit & Kooperationen

Konzept


Unser Konzept

1. Rahmenbedingungen

1.1 Träger


AWO Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aschaffenburg e.V.
Treibgasse 24
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021/28805
Email:geschaeftsstelle@awo-aschaffenburg.de
Geschäftsführung: Susanne Götz
Vorstand: 1. Vorsitzende Claudia Bensing

1.2 Zielgruppe und Lage der Einrichtung


Im Hort „Wilde Kerle“ werden Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse betreut. Einzugsgebiete sind die Alzenauer Ortsteile Hörstein und Wasserlos, deren entsprechende Sprengelschule die Grundschule Hörstein ist. Ebenfalls können, mit Gastschulantrag aufgenommene Hörsteiner Schulkinder anderer Orte, einen Platz in unserem Hort bekommen. Unter besonderen Bedingungen und nach Prüfung bieten wir auch Schülerinnen und Schülern anderer Schulformen Plätze an oder öffnen die Einrichtung für besondere Bedarfe der Kernstadt.

Hörstein ist der jüngste von fünf Ortsteilen von Alzenau, am Fuße des Spessarts gelegen, mit etwa 3800 Einwohnern. Geprägt ist der Ort durch angrenzende Wälder, Weinberge, Wiesen und Felder. Sehr gute Mobilitätsanbindungen (Fahrradwege, A45, A3, sehr gutes Bus- und Bahnnetz, Flughafen Frankfurt am Main ca. 40km) und die Nähe zum Rhein-Main-Gebiet. Im Ort selbst gibt es z.B.: Kindergarten, Grundschule, Hort, zahlreiche Vereine (z.B.: Handball, Fußball, Tischtennis, Badminton, Skiclub, Wandern, Musik, Gesang, Heimat- und Trachten, usw.), Indoor-Golf, verschiedene Firmen und Dienstleister, verschiedene Ärzte, Physiotherapie, Heilpraktiker, öffentliche Bücherei, Bäckereien, Metzger, Supermarkt, Sparkasse und weitere infrastrukturelle Angebote.

1.3 Anmeldung/Abmeldung


Eine erste Bedarfsanmeldung erfolgt über das Bürgerservice-Portal der Stadt Alzenau. Im Anschluss an die internen Abstimmungen erfolgt der Online-Versand der Vertragsunterlagen an die aufzunehmenden Familien. Zeitnah wird ein Elternabend terminiert, um die Einrichtung, das Konzept sowie das Personal vorzustellen und individuelle Aufnahmegespräche zu vereinbaren. Hier werden dann individuelle Fragen geklärt und der Impfpass (Masernimpfpflicht) eingesehen.

Ein Hortjahr beginnt am 01. September und endet am 31. August im Folgejahr. Grundsätzlich gilt ein abgeschlossener Betreuungsvertrag für ein Jahr. Die Beiträge werden auf 12 Monate umgelegt. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Umzug, Schulwechsel o.ä.) möglich und bedarf der Schriftform, sowie der Zustimmung des Trägers. Bei grobem Verstoß gegen den Vertrag (ausstehende Beiträge, mangelnde Zusammenarbeit, o.ä.) kann eine Kündigung auch seitens des Trägers vorzeitig ausgesprochen werden.

Wir bieten verschiedene Buchungsmodelle an, bei denen die Tage, die Wochenstunden und die Betreuung in den Ferienzeiten individuell ausgewählt werden können. Jeder Horttag muss verpflichtend mit Mittagsverpflegung gebucht werden. (siehe auch Pkt. 1.6)

Im September, nach Erhalt der Stundenpläne, können Änderungen der Buchungstage und Stunden schriftlich beantragt werden. Diese werden nach Prüfung und Genehmigung durch die Geschäftsstelle umgesetzt und es ergeht Mitteilung an die Eltern/Erziehungsberechtigten.

Bei getrenntlebenden Paaren mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen wir für die Unterlagen die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten, sollte ein Elternteil weiter weg wohnen, reicht auch eine schriftliche Vollmacht aus. Bei Alleinsorgeberechtigten brauchen wir eine Bestätigung/Negativnachweis.

Sollten Familien Unterstützung beim Ausfüllen der Vertragsunterlagen brauchen, ist die Leitung Vorort erster Ansprechpartner. Wenn es Probleme bei der Anmeldung im Bayernportal oder der Kitaplatz-Bedarfsanmeldung gibt, helfen Ansprechpartner der Stadt Alzenau weiter.

1.4 Schnuppertage


Die Vorschüler der Kindergärten Hörstein und Wasserlos besuchen noch vor dem Beginn des neuen Schuljahres/der Sommerferien die Grundschule zu einem Schulspieltag. Dieser beginnt meist erst Mitte des Schultages, so dass davor Zeit ist, die Kinder im Hort begrüßen zu können. Wir stellen ihnen die Räumlichkeiten und das Personal vor und spielen kleine Kennenlernspiele.

Zudem bieten wir, individuell, in den Ferien, die Möglichkeit an, einen Tag bei uns zu verbringen. Da wir das Kind dann intensiver begleiten, bitten wir hierfür um eine Terminabsprache.

1.5 Gebühren


Der monatliche Beitrag richtet sich nach den gewählten Buchungszeiten. Ferienbetreuung (mit und ohne möglich) sowie die monatliche Essenspauschale müssen hinzu addiert werden. Am Schuljahresanfang wird einmalig Spiel- und Materialgeld eingezogen.

Details hierzu sind in der Gebührenordnung zu finden oder bei der Leitung zu erfragen.

Der Träger behält sich vor, Beiträge anzupassen. Der Elternbeirat wird rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt und die Eltern werden informiert.

In besonderen Fällen können Beiträge und Essensgeld nach §5 und §6 JWG vom Landratsamt bzw. Jobcenter übernommen werden. Die Anträge hierfür müssen von den Eltern/Erziehungsberechtigten gestellt werden. Nähere Auskünfte bei Leitung oder Träger.

1.6 Öffnungs- und Schließzeiten


Der Hort ist während der Schulzeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet, die Betreuung in den Ferien findet von 7:45 Uhr bis 17:00 Uhr statt.

Entsprechend dem bayerischen Ferienplan, bleibt die Einrichtung die kompletten Weihnachtsferien geschlossen, sowie die ersten zwei Wochen der bayerischen Sommerferien. Weitere fixe Schließtage sind Buß- und Bettag, Rosenmontag und Faschingsdienstag.

Genaue Daten, sowie weitere eventuell anfallende Schließtage, werden rechtzeitig bekannt gegeben und hängen aus.

1.7 Aufsicht

Unsere Aufsichtspflicht beginnt, sobald das Kind im Hortgebäude angekommen ist und endet, wenn es von den Erziehungsberechtigten oder von dazu schriftlich oder telefonisch bestimmten Dritten abgeholt wird oder alleine nachhause geht. Hierfür benötigen wir eine schriftliche Erklärung. Ein entsprechendes Formular liegt zum Ausfüllen bereit.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten melden das kranke Kind sowohl in der Schule, als auch im Hort ab. Meldepflichtige Krankheiten sind unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

Falls das Kind unentschuldigt fehlt, erkundigen wir uns nach seinem Verbleib.

Aufsicht bedeutet, für das Wohl der Kinder zu sorgen und für deren Schutz, wo das Kind dies für sich selbst nicht leisten kann.

Aufsichtspflicht hängt u.a. vom körperlichen- und geistigen Entwicklungsstand des Kindes sowie dessen Alter ab, ist verbunden mit den räumlichen und örtlichen Rahmenbedingungen der Einrichtung, der Art der Beschäftigung und der Zumutbarkeit des Personals:

Was kann das Kind, welche Beeinträchtigungen hat es gegebenenfalls, wie ist die Tagesverfassung, der generelle Gemütszustand. Je jünger Kinder insgesamt sind, desto mehr Aufsicht brauchen und erhalten sie bei uns. Auch der Aufenthalts-, Spielort (Gruppe, Hof, Garten, usw.) ist entscheidend, die Gruppengröße und die grundsätzliche Situation.

Nicht vergessen werden darf, dass Aufsicht nur gut gewährleistet werden kann, wenn genügend geschultes und professionelles Personal da ist und sich kontinuierlich mit dem Thema auseinandersetzt (Schulung, Schutzkonzept, Fortbildungen, etc.).

Ergänzend zur Aufsichtspflicht liegt ein Schutzkonzept vor.

1.8 Räume


Der Hort befindet sich im ehemaligen Grundschulgebäude gegenüber dem Schulhaus. Es gibt drei Hausaufgabenräume, einen Bauraum, einen Spieleraum mit Leseecke, einen Kreativraum, einen gemischten Gruppenraum, mit Spielkämmerchen und einem vorgelagerten Dart-/Kegelflur, einen Freiraum, eine Küche für gemeinsame Koch- und Backaktionen und eine kleine Bibliothek. Die großen Flurbereiche mit Tischkicker und Tischtennisplatte, die sanitären Räume, ein Pausenraum, ein Besprechungszimmer, ein Büro, sowie der große Schulhof runden das großzügige Raumangebot ab und bieten perspektivisch gesehen Platz für bis zu 125 Kinder und entsprechend Personal. Im Sommer darf der Schulgarten nach Absprache mitgenutzt werden, ebenso die Schulturnhalle (derzeit nur freitags). Das Mittagessen wird in der Mensa im gegenüberliegenden Schulhaus eingenommen.

Die Kinder sind in Gruppen geteilt (siehe Pkt. 2.3), können sich jedoch generell nach Absprache in jedem Raum aufhalten.

1.9 Personal


Im Hort arbeiten, neben Leitung und Stellvertretung, weitere fünf pädagogische Mitarbeiterinnen mit unterschiedlichen Ausbildungen, beruflichen Hintergründen und unterschiedlicher Stundenzahl. Eine der Kolleginnen ist nur an drei Tagen, die Leitung an vier Tagen Vorort. Drei Küchenkräfte runden die personelle Besetzung ab.

Ein Hausmeister und die Reinigungskraft sind über die Stadt Alzenau angestellt.

Praktikanten und Hospitanten sind willkommen und stellen sich mit Aushang den Eltern vor. Sie unterliegen, wie das Stammpersonal, der Schweigepflicht und weisen bei längerer Anwesenheit ein Führungszeugnis vor. Nicht-Stammpersonal hält sich niemals alleine mit den uns anvertrauten Kinder im Raum auf. Es ist immer eine Team-Kollegin anwesend.

2. Tagesstruktur


2.1 Gruppen


Wir betreuen die Kinder in zwei Gruppen mit einzelnen Untergruppen. Nach der zweiten Abholzeit legen wir zu einer Gruppe zusammen.

Die Erst- und Zweitklässler nutzen zum Spielen, Basteln, Malen, Bauen, Lesen, Verkleiden, usw. drei Gruppenräume gemeinsam, sind jedoch während dem Essen und der Hausaufgaben räumlich getrennt voneinander. Sie genießen dadurch mehr Ruhe und bewegen sich innerhalb ihres bekannten kleineren Klassenverbandes sicherer. Für die Eltern bieten wir so auch gezielte Ansprechpartner bei Gesprächen und sonstigen Angelegenheiten.

Die Dritt- und Viertklässler halten sich in einem großen Gruppenraum mit Spielezimmer und einem extra Flur für Kegeln und Darts, sowie einen Nebenraum auf. Sie dürfen auch in Kleingruppen alleine den Hof nutzen und sind oft am Tischkicker oder beim Tischtennis im Flur zu finden.

Geburtstage feiern wir in individuell zusammengestellten Kleingruppen oder auf Wunsch des Kindes in einer gemeinsamen Runde z.B. nach dem Essen.

AG´s oder Projekte/Angebote finden auch gruppenübergreifend statt.

In den Ferien gibt es meist nur eine große Gruppe, die bei Ausflügen oder besonderen Aktionen aufgeteilt werden kann (z.B. nach Alter, Interessen, ...)

Beim Essen oder während der Hausaufgabenzeit haben die Kinder meist feste Sitzplätze.

-> siehe auch Pkt. 1.8 Räume.

2.2 Mittagessen


Essenssituationen sind Bildungssituationen, die einen bedeutenden Stellenwert im pädagogischen Alltag einnehmen. Dies wird auch im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) deutlich. Zudem ist die Ernährung ein wesentlicher Baustein der Gesundheitsförderung.

Im AWO Hort Hörstein wird den Kindern vermittelt, dass Essen etwas Wert- und Genussvolles ist, das man nicht verschwendet, das man in Gesellschaft einnimmt, bei dem es Regeln und Rituale gibt und man sich dafür Zeit nimmt.

Insgesamt stehen für das warme Mittagessen zwei Speisesäle zur Verfügung, in denen derzeit in drei Gruppen auf zwei Zeiten gegessen wird. Ein Caterer, liefert täglich frisch zubereitete Speisen in Warmhaltebehältern an, die hier von drei Küchenkräften nach den geltenden Hygiene-, und Küchenregeln ausgegeben werden. Es gibt pro Kind eine feste Portionsgröße.

Die Mittagsverpflegung ist im Hort für den Buchungstag verpflichtend, wobei wir großen Wert auf die Wahrung der Kinderrechte legen und kein Kind zu etwas zwingen oder überreden. Den Speiseplan können Eltern auf der Homepage und im Eingangsbereich Vorort einsehen. Zum Essen gibt es Wasser und Tee.

Nach den Hausaufgaben, individuell auch früher, haben die Kinder Gelegenheit, in ihr restliches Pausenbrot zu beißen oder das eigens für den Nachmittag Mitgebrachte zu verzehren. Bei Nahrungsmittelallergien mit ärztlicher Bestätigung sprechen Eltern mit der Leitung das Vorgehen ab.

2.3 Hausaufgaben


Wir stellen den Kindern Raum, Platz und vor allem Begleitung bei den Hausaufgaben zur Verfügung. Wir achten auf Ruhe und eine angenehme Lernatmosphäre, stellen Kopfhörer und andere Materialien zu Verfügung. Jede Lerngruppe wird in der Regel von zwei Pädagogen geleitet. So haben die Kinder kontinuierliche Ansprechpartner, die Entwicklungen, Stärken und Schwächen sehen und ihnen, sowie den Eltern und Lehrern zielgerichtet zur Seite stehen.

Wir achten in erster Linie auf Vollständigkeit bei den Hausaufgaben. Wenn uns beim stichprobenhaften Überprüfen Fehler auffallen, weisen wir die Kinder darauf hin und erklären es einmal kurz. Sollte das Kind nicht von alleine auf die Lösung kommen, schreiben wir gegebenenfalls eine Nachricht ins Hausaufgabenheft. Wir fordern Kinder nicht gezielt auf Fehler auszubessern, schöner zu schreiben oder sonstige Korrekturen durchzuführen. Wir selbst radieren nichts weg oder streichen etwas durch o.ä.

Gerade bei Erstklässlern ist es meist nicht möglich, Hausaufgaben bzgl. den Lauten etc. im Hort erledigen zu lassen. Die Kinder hören die Buchstaben selbst noch nicht und wir können bei der Menge der Kinder in einem Raum, nicht mit jedem einzeln sprechen/lesen und auf die Suche nach dem Anlaut/Vokal/Laut gehen. Manche Kinder können dies bereits selbständig, andere wollen die Aufgaben partout alleine machen, manche brauchen wiederum viel Unterstützung und fordern diese. Schließlich gibt es auch, gerade am Anfang noch, immer eine Handvoll Kinder, die erst im Thema „Schule, Hausaufgaben, Hort“ ankommen müssen und ihre Zeit brauchen.

So ist in der ersten Klasse eine gute Absprache mit den Eltern (und Lehrern) unumgänglich.

Ebenso verhält es sich in den höheren Klassen mit Leseverständnisaufgaben und/oder Laufdiktaten, Partnerarbeiten o.ä. Die Erziehungsberechtigten sind für den letzten Blick auf die Aufgaben verantwortlich. Sie können zuhause gemeinsam verbessern und üben. Gemachte Fehler und nicht verstandene Hausaufgaben sind jedoch für die Lehrer von Wichtigkeit, denn nur so erfahren sie den Stand des Kindes und der gesamten Klasse.

Auch wenn wir generell ca. 60 Minuten Hausaufgabenzeit ansetzen, gehen wir innerhalb der Klassen unterschiedlich damit um. Die Erstklässler sollten eine reine Arbeitszeit von 30 Minuten nicht überschreiten, Zweitklässler ca. 45 Minuten, Dritt-/Viertklässler können 60 Minuten Arbeitszeit nutzen.

Freitags verbieten wie keinem Kind seine Hausaufgaben zu erledigen, jedoch findet keine Begleitung und Kontrolle statt.

Was wird im Hort grundsätzlich nicht gemacht: Gedichte auswendig lernen, lesen, für Arbeiten lernen, Strafarbeiten, Nachholaufgaben, Laufdiktate.

2.4 Tagesablauf während der Schulzeit


11:25 UhrEnde 4. Stunde – Kinder kommen aus der Schule
11:25 Uhr – 12:25 UhrFreispielzeit
12:25 UhrEnde 5. Stunde – Kinder kommen aus der Schule
12:30 Uhr – 13:10 UhrErste Essenszeit
13:10 UhrEnde 6. Stunde – Kinder kommen aus der Schule
13:15 Uhr – 14:15 UhrErste Hausaufgabenzeit
14:15 Uhr – 14:30 UhrErste Abholzeit
13:15 Uhr – 14:00 UhrZweite Essenszeit
(14:15/14:30 - 16:00 Uhrevtl. Nachmittagsunterricht Grundschule)
14:15 Uhr – 15:15 UhrZweite Hausaufgabenzeit
15:15 Uhr – 15:30 UhrZweite Abholzeit
14:15 Uhr – 15:15 UhrAktionen in den Gruppen, freitags Sport-AG
ab 15:15 UhrFreispielzeit, einzelne AG´s (nicht durchgehend)
ab 16:00 Uhr„offenes Abholen“
17:00 UhrHortschluss

2.5 Ferien und Tagesablauf


In den Ferien ticken die Uhren im Hort anders. Es gibt, außer beim Bringen (bis 9 Uhr) und Essen, keine vorgeschriebenen Zeiten und vor allem: Es gibt keine Hausaufgaben. So bleibt genug Raum und Möglichkeit für gezielte Aktionen und Projekte, besondere Kleingruppenarbeiten, Ausflüge, Spaziergänge usw. Hierfür fragen wir die Kinder selbstverständlich nach ihren Wünschen und Ideen und bitten um deren Mithilfe bei der Gestaltung. Gerne können auch Eltern Ideen mit einbringen. Ca. vier bis fünf Wochen vor Ferienbeginn erhalten sie eine Anmeldung dafür. Diese dient der Einrichtung vorrangig zur Übersicht und Personalplanung. Nach 2 Wochen ist der Anmeldezeitraum dafür abgeschlossen und die Feinplanungen können beginnen. Die angemeldeten Familien/Kinder erhalten ihr Ferienprogramm rechtzeitig per E-Mail und können so sehen, was wann stattfindet und mitgebracht werden kann/muss usw. Das Programm wird auch an der Stellwand am Eingang ausgehängt. Meist steht eine Ferienwoche unter einem bestimmten Thema oder hat inhaltlich einen zusammenhängenden Bezug z.B. Wasser: wir stellen Eis her, wir planschen im Pool, wir gehen an die Kahl, wir machen Experimente mit Wasser, wir malen mit Wasserfarben, batiken usw.

Jeden Tag beginnen wir mit dem gemeinsamen Frühstück. Hierfür bringen die Kinder an den meisten Tagen ihr Frühstück von zuhause mit und wir ergänzen mit Obst, Rohkost, Säften, Milch.

Kosten für Ausflüge etc. können entstehen und werden den Familien im Vornherein mitgeteilt.

An manchen Tagen werden die Kinder nach Interessengruppen aufgeteilt, manchmal aufgrund der Gruppengröße und manchmal, weil sich die Kinder stets freiwillig aussuchen dürfen, ob sie an einem Angebot teilnehmen oder nicht. Auch in den Ferien ermutigen wir sie zur Eigenverantwortung, zur Selbständigkeit, aber auch zu Experimentierfreude, Mut und Herausforderung.

Tagesablauf in den Ferien:

07:45Uhr Hortöffnung
09:00 Uhr – 10:00 UhrFrühstück
10:00 Uhr – 13:00 UhrFreispiel und Ferienprogramm
13:00 Uhr – 14:00UhrMittagessen (evtl. geänderte Zeiten)
14:00 Uhr – 17:00UhrFreispiel und Ferienprogramm
17:00 UhrHortschluss


3. Unsere pädagogische Arbeit

3.1 Unser Auftrag


Festgelegt im SGB VIII § 22 haben wir einen Förderauftrag der die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder unter Einbezug ihrer sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung umfasst. Wir vermitteln Werte und Regeln und holen die Kinder, individuell ihres Entwicklungsstandes ab. Wir passen Förderung dem Alter, Entwicklungsstand, der Lebenssituation, Herkunft sowie den Interessen und Bedürfnissen des Kindes an. Hierbei ist die Zusammenarbeit von Team, Eltern, Schule und gegebenenfalls sonstigen Kooperationspartnern von großer Bedeutung. Ein Kind ist immer Teil eines oder mehrerer Systeme.

Zum Beispiel: Schulklasse, Familie, Fußballmannschaft, Hortgruppe, …

Wir arbeiten familienunterstützend und -ergänzend und ermöglichen den Kindern durch unsere verlässlichen Strukturen, den immer wiederkehrenden Tagesablauf, das bekannte Regelwerk, die konstanten Bezugspersonen, usw. sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

Um auf diesem Weg ein guter Begleiter zu sein und die Arbeit entsprechend bedürfnisorientiert zu planen, ist das genaue Beobachten der Kinder wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Beobachtungen leiten unser alltägliches Handeln und dienen als Basis für die Entwicklungsgespräche mit Erziehungsberechtigten oder im Austausch mit Lehrern. Regelmäßig führen wir Beobachtungen durch und notieren uns Stärken und/oder Bereiche, in denen noch Unterstützung benötigt wird, um den nächsten Entwicklungsschritt gut gehen zu können.

Wir bieten den Kindern Raum, Zeit und Material um sich ihre Welt zu gestalten, ihre Erfahrungen zu sammeln, ihre Ideen auszuprobieren, ihre Wünsche zu äußern, ihre Stärken und Schwächen kennen und akzeptieren zu lernen, diese zu fördern und fordern, sich selbst kennen zu lernen, sich aufs Leben vorzubereiten, sich gemeinschaftlich zu organisieren, Entscheidungen mit zu tragen, Erfolge/Misserfolge zu haben, die eigene Meinung kund zu tun und Kritik sowie Frustration kennen zu lernen und aushalten zu können.

Hortarbeit ist ein wichtiger Baustein bei der Begleitung von Bildungs- und Entwicklungsprozessen.

3.2 Unsere Haltung


Wir achten im täglichen Miteinander besonders auf einen wertschätzenden Umgang und auf gewaltfreie Kommunikation. Eine gesunde Streitkultur ist wichtig und gehört zum Zusammenleben. Sie bereitet das Kind aufs Leben in der Gesellschaft vor. Wir begleiten und unterstützen in Konflikt- und Krisensituationen, trösten auch und fangen auf, regen zum Nachdenken an und bieten vor allem einen geschützten Rahmen an. Demokratie, Toleranz, Akzeptanz, Gleichheit, Empathie, Meinungsfreiheit - dies sind nicht nur Worte - im Hort „Wilde Kerle“ werden diese Dinge gelebt.

Jedes Kind darf sich bei uns frei entfalten und seine Kindheit genießen. Wir haben uns bewusst gegen starre Jahres-, Monats-, Wochenplan entschieden und bieten nur einige wenige festgelegte AG´s an. Wir gehen auf die Wünsche der Kinder aktiv ein, denn viele von ihnen haben nach dem Hort und/oder an hortfreien Tagen genügend volles Programm und Termine, so dass oft einfach nur Ausruhen, da sein und einen Platz haben und das Spielen mit den Klassenkameraden und/oder Freunden im Vordergrund stehen.

3.3 Das Spiel


„Denn wenn man genügend spielt, solange man klein ist, dann trägt man Schätze mit sich herum, aus denen man später sein ganzes Leben schöpfen kann.“
Zitat Astrid Lindgren

Das Spiel ist eine Tätigkeit, die für die kindliche Entwicklung von außerordentlicher Bedeutung ist. Kinder setzen sich im Spiel mit ihrer Umwelt auseinander und lernen dabei umfassend. Sie verarbeiten und bearbeiten ihre Wirklichkeit, entwickeln ihre Persönlichkeit, während Spaß und Freude im Vordergrund stehen.

Kinder lernen spielend fürs Leben!

Freispiel bedeutet für die Kinder freie Wahl des Spielortes, der Tätigkeit, der Partner, des Materials, des Spielverlaufs, der Dauer, des Inhalts, des Zeitpunktes und des Tempos. Individuelle Erfahrungen zu machen steht klar im Vordergrund und führt zu einer immer größer werdenden Selbständigkeit und Selbstbestimmung. Durch gewünschte und gezielte Anleitung unterstützen wir und bieten Hilfe an. Das Leben in einer Gruppe erfordert von jedem einzelnen Kind, sich mit den anderen Gruppenmitgliedern auseinander zu setzen. Es müssen Gruppen- und Spielregeln beachtet werden, die im Zusammenleben wichtig sind:

Rücksicht nehmen, Toleranz üben, Individualität erkennen, teilen und sich durchsetzen.

Es schafft vielfältige Möglichkeiten für den Aufbau sozialer Beziehungen und fördert die Kommunikation.

Freispiel bedeutet auch, Zeit zu haben, sich zu „langweilen“.

Dies fördert die Resilienz, Kreativität, Ausgeglichenheit, Ruhe und das Selbstwertgefühl.

3.4 Die Basiskompetenzen


„Ich mag dich so wie du bist. Ich vertraue auf deine Fähigkeiten. Wenn du mich brauchst, bin ich da. Versuch es zunächst einmal selbst.“ Zitat Maria Montessori

Unter Berücksichtigung der Individualität des Kindes bieten wir ein Umfeld an, in dem es sich wohl fühlt und vertrauensvoll entwickeln kann. Für uns ist es wichtig, dass das Kind das Leben im Hort mitgestalten und mitentscheiden und anhand der Bildungs- und Erziehungsziele seine Basiskompetenzen entwickeln und stetig ausbauen kann.

Die Basiskompetenzen sind grundlegende Fertigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale, die dazu dienen mit anderen Kindern und Erwachsenen zu interagieren und sich mit den Gegebenheiten der Umwelt auseinanderzusetzen. Sie stehen immer in Wechselwirkung zueinander. Es können nicht alle Punkte gleichermaßen erreicht werden. Wir begleiten und unterstützen dabei.

Die wichtigsten Kompetenzen sind: personale, soziale und kognitive Kompetenz

3.4.1 Personale Kompetenzen



3.4.2 Soziale Kompetenzen



3.4.3 Kognitive Kompetenzen



3.5 Die Bildungs- und Erziehungsziele


Unser pädagogischer Ansatz richtet sich nach den Prinzipien des Trägers AWO und den im BayKiBiG verankerten Bildungs- und Erziehungszielen.

3.5.1 Wertorientierung, Religion und interkulturelle Erziehung



3.5.2 Emotionale und soziale Beziehungen



3.5.3 Sprachliche Bildung und Förderung



3.5.4 Mathematische Bildung



3.5.5 Naturwissenschaften, Technik, Umwelt



3.5.6. Medienerziehung



3.5.7 Kreative Bildung



3.5.8 Bewegung, Musik, Gesundheit



4. Vernetzung


Ein wesentlicher Bestandteil ist die Zusammenarbeit mit den Eltern. In Tür- und Angelgesprächen und Telefonaten werden wechselseitig Informationen ausgetauscht. Die Eltern/Erziehungsberechtigten erklären Situationen, teilen Problematiken mit und sind wichtiger und unabdingbarer Partner in der Begleitung der Kinder. In angebotenen Gesprächen werden, anhand unserer Beobachtungen, die Entwicklung sowie aktuelle Themen besprochen und gemeinsame Ziele vereinbart. Bei Festen, Feiern und Veranstaltungen können sich Eltern beteiligen und mit einbringen.

Am Anfang jeden neuen Schul-/Hortjahres wird ein neuer Elternbeirat gewählt. An der Pinnwand im Eingangsbereich hängen die Steckbriefe der Mitglieder, die sich auch per E-Mail vorstellen. Der Elternbeirat ist wichtiges Instrument und Sprachrohr/Vermittler zwischen Elternschaft und Einrichtung/Personal bzw. Träger und unterstützt bei Fragen, Wünschen, Kritik, aber auch Festen und Feiern. Er tauscht sich in regelmäßig stattfindenden Sitzungen mit der Hort-Leitung über die aktuelle Hortsituation und sonstige Themen aus.

In der täglichen Arbeit ist weiterhin die Vernetzung mit der Schule zu nennen. Hort- und Schulleitung tauschen sich regelmäßig über Aktuelles, Stundenplanänderungen, Schulstoff, Klassenentwicklungen usw. aus. Mit den einzelnen Lehrkräften finden kurze allgemeine Infogespräche statt. Nach Einholen einer zusätzlichen Schweigepflichtentbindung bei den Eltern kann aber auch individuell mit der entsprechenden Lehrkraft des Kindes auf Themen, Problematiken, Vorkommnisse reagiert werden. Dies kann ebenfalls auf die Schulsozialarbeit übertragen werden. Vordrucke liegen bei der Leitung bereit. Einem generellen „Grund“-Austausch stimmen die Eltern/Erziehungsberechtigten mit Vertragsunterzeichnung zu.

Da wir neben der Grundschule bei Bedarf auch Kinder anderer Schulen betreuen, nehmen wir auch Kontakt zu diesen Lehrern auf und tauschen uns mit Schulleitung, Sekretariat, Sozialarbeit etc, aus. Auch hier gelten die allgemeinen Regeln der Schweigepflicht.

Innerhalb des Trägers ist neben dem stetigen Informationsaustausch betreffend administrativer Angelegenheiten auch der Kontakt zur pädagogischen Leitung zwecks Beratung und Klärung fachlicher Angelegenheiten wichtig.

Mit dem Geschwisterhort in Michelbach finden besonders in den Ferien Treffen und auch innerhalb des Teams Austausch statt. Das Personal unterstützt sich gegenseitig bei Bedarf.

Mit dem ortsansässigen Kindergarten, sowie weiteren Einrichtungen im Alzenauer Stadtgebiet, finden gelegentliche Treffen statt.

Die katholische Bücherei Hörstein unterstützt uns regelmäßig mit Themenkisten und gelegentlich finden Besuche statt.

Die Vernetzung zu den Behörden gestaltet sich vor allem in Kontakten zur Stadt Alzenau sowie zum Landratsamt Aschaffenburg, in manchen Fällen auch zu Förderstellen oder sonstigen unterstützenden und beteiligten Einrichtungen.

5. Kinderrechte und Kinderschutz


Da auch für Kinder alle Grundrechte gelten, sie zudem besonderen Schutz brauchen, wurden die Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Hier einige Beispiele:

Recht auf Bildung

Recht auf Schutz vor jeglicher Gewalt

Recht auf Gesundheitsfürsorge

Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit

Recht auf Betreuung

… und viele mehr.

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit sind verankert in den Empfehlungen des Bayrischen Kinder Bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), im Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan, im Sozialgesetzbuch (Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe), in den Bayrischen Bildungsleitlinien und der UN-Kinderrechtskonvention.

Unser gesetzlicher Auftrag: Auf körperliches und seelisches Wohlbefinden der Kinder zu achten!

Kindeswohlgefährdung: im SGB VIII, §8a wird geregelt, dass Mitarbeiter einer pädagogischen Einrichtung, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes, aktiv werden zu müssen. Es ist eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und eine externe „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuziehen.

Bei generellen Fragen hinsichtlich des Verhaltens des Kindes oder dessen Entwicklung, stehen wir als Erziehungspartner beratend zur Seite. Wir helfen den Eltern und Erziehungsberechtigten geeignete Unterstützungsmöglichkeiten zu finden und stellen bei Bedarf den Kontakt zu Beratungsstellen oder zu konkreten Ansprechpartnern und Diensten her.

Für die Einrichtung liegt ein gültiges Schutzkonzept vor.


Kinderhort Alzenau Hörstein

Leitung: Sandra Wohnsland
hort.hoerstein@awo-aschaffenburg.de
Phone: 06023-947795506023-9477955
Hohe-Mark-Str. 10
63755 Alzenau/Hörstein


Öffnungszeiten:

während der Schulzeit
Mo – Fr 11:00 - 17:00 Uhr
während der Ferien
Mo – Fr 7:45 - 17:00 Uhr


Anmeldung:

Elternbrief Bedarfsanmeldung
Bürgerservice-Portal Alzenau